
Sie als Bauherr haben seit der Einführung der Baustellenverordnung folgende Pflichten während der Bauphase zu erfülllen: - Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten - Vorankündigung bei der Behörde bei bestimmten Bauvorhaben - Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. - Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei bestimmten Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten - Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage. Sicherheit beginnt am Reißbrett Schon bei der Planung müssen Sie an die Sicherheit auf Ihrer Baustelle denken. Berücksichtigen Sie dabei die grund- legenden Prinzipien des Arbeitsschutzes. Wenn Sie nicht über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen, kann ich diese Aufgaben für Sie übernehmen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
SiGe-Koordinatorin