


Durch die gerade beschlossene Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jetzt beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen ein Energieausweis ausgestellt werden. Der Energieausweis gibt Käufern und Mietern von Immobilien und Wohnungen Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes und dient der Vergleichbarkeit von Gebäuden bzgl. ihrer Energiekosten. Der Energieausweis wird auf zwei verschiedenen Grundlagen erstellt: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt maximal 10 Jahre. Der Energieausweis ersetzt aber nicht eine umfassende Gebäudeuntersuchung mit dem Ziel einer kosten- und energiesparenden Sanierung. Dies erfüllt eine Energieberatung, die durch qualifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure erstellt wird. Wenn Sie einen Energiepass benötigen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Energieausweis für Gebäude